Wir betreuen Mädchen und Jungen im Alter von 6 – 21 Jahren, wobei das Aufnahmealter im unteren Bereich liegen sollte. Ausnahmen sind im Einzelfall, z.B. bei Geschwisterkonstellation, die nicht getrennt werden sollen, möglich. Die Passgenauigkeit wird im Einzelfall im Aufnahmeverfahren geprüft.
Unser Angebot gem. §34 SGB VIII richtet sich an Kinder,
mit einem vom Jugendamt festgestellten individuellen erzieherischen Hilfebedarf,
die eine konstante und verlässliche Betreuung benötigen,
deren Herkunftsfamilien ihrem Erziehungsauftrag aus verschiedensten Gründen unzureichend nachkommen können.
die eine Alternative zu ambulanten Hilfen oder Pflegefamilien o.ä. benötigen,
die mit seelischen Beeinträchtigungen und/oder Entwicklungsbeeinträchtigungen auf ihre unzureichenden Lebensbedingungen reagieren.
Bei der Zielgruppe gem. SGB VIII § 35a oder SGB IV § 99 wird gemeinsam mit allen Beteiligten (Betreuungskind, belegendes Jugendamt, Landesjugendamt, zuständiger Sozialhilfeträger etc.) geprüft und entschieden, ob und welche (zusätzliche) Betreuung, die bestmögliche ist. Insbesondere mit geistigen und seelischen Behinderungen, die z.B. durch eine externe ambulante Therapie begleitet werden können und bei denen die Alltagsunterstützung im Vordergrund steht, haben wir gute Erfahrungen gemacht.