Die SPLGs bieten Kindern und Jugendlichen mit belastenden Erfahrungen einen neuen Ort der Sicherheit, Rückzugsmöglichkeit und emotionalen Wärme. Sie übernimmt alle alltäglichen Aufgaben, die normalerweise von der Herkunftsfamilie erledigt werden. Ziel ist es, gesunde Familienstrukturen zu erleben und Fuß zu fassen.
Der private Haushalt der Fachkraft/ Familie wird zum Lebensraum des aufgenommenen Kindes. Es werden in der Regel 1 oder 2 Kinder aufgenommen. In einem Haushalt, in dem zwei Fachkräfte wohnen ist auch die Aufnahme weiterer Kinder möglich.
Besonders wichtig erachten wir, dass neben dem klassischen Bild, dass die Gesellschaft von der Familie hat, auch andere Formen des Zusammenlebens in der Sileo Kinder- und Jugendhilfe erwünscht sind. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass sowohl Familien, als auch Alleinerziehende oder andere mögliche Konstellationen willkommen sind.
In den sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften können Kinder und Jugendliche ab 0 Jahren aufgenommen werden. Eine Betreuung ist bis in das junge Erwachsenenalter und einer damit verbundenen Verselbstständigung möglich.
Unser Angebot gemäß § 34, SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche
mit einem vom Jugendamt festgestellten individuellen erzieherischen Hilfebedarf,
deren Herkunftsfamilien ihrem Erziehungsauftrag aus verschiedenen Gründen unzureichend nachkommen können,
die eine konstante und verlässliche Betreuung in einem familienanalogen System benötigen,
die eine Alternative zu ambulanten Hilfen oder einer stationären Wohngruppe o.ä. Benötigen,
die mit Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsbeeinträchtigungen auf ihre unzureichenden Lebensbedingungen reagieren.
In geeigneten Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften können Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung nach § 35a, SGB VIII oder die, von einer solchen bedroht sind, betreut werden. Da esbei einer seelischen Behinderung zunächst einer Diagnostik bedarf, liegt unter Umständen bei einer Aufnahme eines Kleinkindes keine Diagnose vor. Insbesondere im Kleinkindalter wird eine entsprechende Diagnostik aufgrund einer noch zu erwartenden Entwicklung nicht durchgeführt. Wird im Verlauf der Hilfe eine Diagnostik gestellt, streben wir an, dass die Hilfe in der entsprechenden SPLG weitergeführt wird.
Weiterhin können in geeigneten Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften Kinder und Jugendliche mit einer leichten geistigen Beeinträchtigung, die eine Behinderung im Sinne des
§ 99SGB IV zur Folge hat, betreut werden.
Wir betreuen Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften in einem Radius von 100 km des Trägersitzes in Lüdinghausen.